• Bundesurlaubsgesetz BUrlG innerhalb der Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung

Bundesurlaubsgesetz / BUrlG innerhalb der Zeitarbeit?

Urlaubsanspruch innerhalb von Arbeitnehmerüberlassung?

Feiertage sind eine Zeit, um mit Ihren Lieben zu feiern und eine wohlverdiente Pause von der Arbeit zu nehmen. Für viele Mitarbeiter ist diese Jahreszeit die schönste Zeit des Jahres. Bei der Planung des Jahresurlaubs tauchen jedoch schnell Fragen auf. Wie viel Urlaub steht einem zu? Welche Regeln gelten für die vorzeitige Beurlaubung? Gilt der Urlaub während der Ferienzeit als unbezahlter Urlaub?

Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Frage nach dem Urlaubsanspruch berechtigt.

Ein Blick in die Gesetzbücher macht deutlich, dass das Bundesurlaubsgesetz auch innerhalb der Zeitarbeit seine Gültigkeit hat. Laut dem Bundesurlaubsgesetz haben auch Zeitarbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Die Länge des Jahresurlaubs ist auch an Rahmenbedingungen geknüpft. Das Unternehmen kann dem Arbeitnehmer nicht Urlaubstage nach Lust und Laune gewähren. Die Untergrenze für den Jahresurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Bei einer 5 Tage Woche hat der Arbeitnehmer ein Recht auf mindestens 20 Tage bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden. Es gelten hierbei auch keine anderweitigen Regelungen aus dem Arbeitsvertrag, wenn diese Grenze unterschritten wird. Es ist für den Arbeitnehmer stets die vorteilhaftere Variante zu wählen.

Bezahlter Urlaub: Was ist Urlaubsentgelt?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer während des Urlaubs nicht auf sein Gehalt angewiesen ist. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter sich beliebig viel Urlaub nehmen kann, ohne sich Gedanken über Gehaltseinbußen machen zu müssen. Dieses Gesetz kommt besonders Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen zugute, die es sich möglicherweise nicht leisten können, während ihres Urlaubs Lohneinbußen zu erleiden.

Ein Feiertag ist ein arbeitsfreier Tag, der von der Regierung als besonderer Tag anerkannt wird. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsgeld, d. h. Geld, das der Arbeitgeber zahlt, um Arbeitnehmer für ihren Lohnausfall aufgrund ihres Urlaubs zu entschädigen. Damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld hat, muss seine Tätigkeit in eine der folgenden Kategorien fallen: Angestellter, Gelegenheitsarbeiter oder Teilzeitbeschäftigter.

Urlaubsanspruch und Mindesturlaub: Wie viel Anspruch haben Mitarbeiter?

Viele Arbeitnehmer haben derzeit Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Das sind vier Wochen arbeitsfreie Zeit, die aus beliebigen Gründen in Anspruch genommen werden können. Der Urlaub wird in der Regel in Blöcken oder „Wochen“ über einen Zeitraum von etwa drei Monaten genommen.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern jährlich mindestens 24 Arbeitstage bezahlten Urlaub bei einer 6-Tage-Woche zu gewähren. Dies wird als „Urlaubsanspruch von 4 Wochen/Jahr“ bezeichnet und gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Der Anspruch umfasst auch Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub und Trauerfall/Todesfall im Rahmen des Familienurlaubs.

Die Höhe des bezahlten Urlaubs, auf den ein Mitarbeiter Anspruch hat, variiert je nach Position und Berufsbezeichnung.

20 Tage ist Untergrenze bei 5 Tage Woche

Dementsprechend ist die Grenze von 20 Tagen nur als Untergrenze zu verstehen. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber natürlich mehr Urlaubstage geben kann, wenn er möchte. Wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass hat die Anzahl aus dem Arbeitsvertrag Wirkung. Bei einer 6 Tage Woche fällt der Anspruch auf bezahlten Urlaub natürlich höher aus.

24 Tage ist Untergrenze bei 6 Tage Woche

Wenn die durchschnittliche Arbeitszeit 6 Tage pro Woche beträgt, stehen Ihnen demnach mindestens 24 Urlaubstage zu. Die 24 Tage verstehen sich hierbei auch wieder als Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Die Grundlage hierfür bilden §1 und §3 des Bundesurlaubsgesetz, abgekürzt BUrlG. Eine mögliche Besonderheit bilden Tarifverträge. Diese können, wie auch Arbeitsverträge, bessere Bedingungen für den Zeitarbeitnehmer beinhalten, die dann Ihre Gültigkeit haben. Das Bundesurlaubsgesetz darf dabei aber nie missachtet werden.

Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Teilzeit?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Teilzeitbeschäftigte den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch wird nach der Anzahl der gearbeiteten Tage berechnet, nicht aber nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden. Das bedeutet, dass jemand, der am Tag weniger Stunden Arbeit leistet als ein Vollzeitbeschäftigter, den gleichen Urlaubsanspruch hat. Es ist also nur entscheidend, wie viele Tage in der Woche gearbeitet wird. Der Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten reduziert sich also erst dann, wenn er effektiv weniger Tage arbeitet.

Weitere Paragrafen beinhalten folgende Regelungen

In § 4 des Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, zu welchem Zeitpunkt ein Arbeitnehmer Anspruch auf den Jahresurlaub hat. Demnach muss das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen, bis der volle Urlaubsanspruch erworben wird. Hierbei kann es auch wieder Abweichungen geben, die den Arbeitnehmer begünstigen, insofern der Betrieb dem Arbeitnehmer günstigere Bedingungen zur Verfügung stellt. Sollten Sie die Wartezeit von mindestens 6 Monaten nicht erfüllen und beispielsweise vorher aus dem Unternehmen ausscheiden, so steht Ihnen für jeden Monat des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Sollte das Beschäftigungsverhältnis beispielsweise nach 4 Monaten enden, so haben Sie einen Anspruch auf vier Zwölftel des Jahresurlaubs. Die Urlaubstage müssen dann, wenn Sie nicht mehr genommen werden können, ausgezahlt werden. Bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt nur zu beachten, dass der Urlaub von der Zeitarbeitsfirma gewährt wird, da der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma besteht.

Laut § 7 des Bundesurlaubsgesetz sind die Wünsche des Arbeitnehmers bei der Planung des Erholungsurlaubs zu berücksichtigen. Wichtig ist hierbei vor allem, den geplanten Urlaub mit dem Entleiher sowie dem Zeitarbeitsunternehmen abzusprechen. Sollten Sie dies nicht tun, kann es schnell zu Missverständnissen kommen, da die Zeitarbeitsfirma nicht immer weiß, wie die Auftragslage und Personalplanung im Betrieb ist.

Wie auch bei normalen Arbeitnehmern, können Zeitarbeitnehmer während des Urlaubs erkranken. Sollte es dazu kommen, gilt der § 9 des Bundesurlaubsgesetz. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, der Arbeitnehmer bekommt diese Tage wieder auf sein Konto gut geschrieben.

Zuletzt sollten Sie noch §8 des Bundesurlaubsgesetz beachtet werden. Demnach dürfen Sie während des Erholungsurlaubs keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die dem Erholungszweck widerspricht. Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer helfen, sich von der Arbeit zu erholen. Dieser Zweck darf nicht verhindert werden durch andere Tätigkeiten. Vor Ihrer Kündigung oder der Kündigung durch den Arbeitgeber sollten Sie immer versuchen, die Urlaubstage zu nehmen. Nur falls dies nicht mehr möglich ist, sollten Sie über eine Auszahlung der Urlaubstage sprechen. Zusammenfassend können Sie festhalten, dass Sie als Zeitarbeitnehmer dieselben Ansprüche auf Erholungsurlaub wie normale Arbeitnehmer haben.

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Bundesurlaubsgesetz / BUrlG in der Zeitarbeitssoftware


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