AÜG-Reform sicher in [F5] tiwoo integriert

Am 1. April 2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat umfangreiche Gesetzesänderungen beschlossen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer zu verbessern und Unternehmen das Auffinden und den Einsatz zu erleichtern. Das neue Gesetz enthält eine Reihe wichtiger Änderungen, die sich sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer auswirken werden.

Die Branche Zeitarbeit befindet sich seit dem 01.04.2017 im Umbruch. Jetzt gibt es wieder eine Höchstüberlassungsdauer und neue Vorschriften zu Equal Pay. Diese Themen gilt es geschickt und OHNE Mehraufwand für Sie in die Software einfließen zu lassen, damit Sie auch weiterhin mit nur einer Software vom der Akquise bis hin zu Zahlung des Kunden unterstützt werden. Wie wir dieses und weitere Themen umgesetzt haben können Sie bei den Videos sehen.

Wen betrifft die AÜG-Reform?

Personaldienstleister:

Insbesondere Personaldienstleister, die Leiharbeiter bzw. Zeitarbeitnehmer an Kunden­unternehmen überlassen, haben die Pflicht, sich an die AÜG-Reform zu halten. Bei Verstoß gegen die im Arbeitnehmer­überlassungsgesetz geregelten Punkte drohen nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern auch der Widerruf der Überlassungs­erlaubnis. Damit ist es Ihnen als Personaldienstleister untersagt, Zeitarbeitnehmer an Unternehmen zu überlassen.

Unternehmen:

Die Reform des Arbeitnehmer­überlassungsgesetzes hat auch Konsequenzen für entleihende Unternehmen. Auch als Entleiher sollte man daher die wichtigsten Punkte der AÜG-Reform kennen. Die Kenntnis der Eckdaten hilft Unternehmen dabei, rechtssicher zu agieren und mögliche Sanktionen z umgehen.

Zeitarbeitnehmer / Leiharbeiter:

Im Rahmen der Überlassung besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeit­nehmer und dem Personal­dienstleister. Die Ausübung der Tätigkeit findet hingegen bei dem Kunden­unternehmen vor Ort statt. Durch die AÜG-Reform sollen die in Zeitarbeit beschäftigten Arbeit­nehmer geschützt werden.

Sichere Umsetzung der AÜG-Reform

Wir haben uns viele Gedanken gemacht und sind stolz auf die Umsetzung innerhalb der Software. Vor allem aber auf unsere exakte Umsetzung der Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit bei Themen Höchstüberlassungsdauer sowie Equal Pay (Videoleitfaden) oder „Was ist Equal-Pay?“ – Die Lösung: Datumsgenaue Fristenberechnung der Einsatzzeiten. Verschenken Sie keine Einsatztage und Geld mehr, weil Ihre Software Sie hier schlecht unterstützt!

Natürlich haben wir bei den Neuerungen nicht vergessen, dass sich unsere Software weiterhin durch eine übersichtliche, intuitiv und schnell bedienbare Oberfläche auszeichnen soll. So benötigen Sie kein zusätzliches Personal oder haben erheblichen zeitlichen Mehraufwand und können die Anforderungen der AÜG-Reform schnell miterledigen. Sie werden begeistert sein, es ist alles bereit integriert! Nur wenn die Software Sie an dem Punkt der Umsetzung AÜG-Reform perfekt unterstützt, können Sie auch sicher vor drakonischen Strafen/Sanktionen sein.

Als Kunden haben Sie die Möglichkeit bei offenen Fragen zur Handhabung / Benutzung, jetzt unseren Support via Email oder Telefon zu kontaktieren.

Sie sind Interessent und es sind Fragen zur Software bzw. AÜG Reform Umsetzung offen geblieben? Dann bitten wir Sie, den Vertrieb über die ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten zu kontaktieren.

Oder Sie nutzen vorab die Möglichkeit sich auf unserer Video Website weitere Videos zur Zeitarbeitssoftware anzuschauen und es beantworten sich einige Frage von alleine, so dass Sie sich nur noch für ein offizielles Angebot an uns wenden müssen. Wir freuen uns schon jetzt – auf egal welche Anfrage von Ihnen.

Wie Sie die AÜG Reform sicher integrieren? Fragen Sie uns.